Jahresstart in der Hausverwaltung
Die Abrechnungen des Vorjahres werden als Vorlage ins neue Jahr kopiert. Die Verwalterin sieht sofort, welche Objekte noch nicht begonnen sind.
Die ollify Immobilien-App zeigt auf einen Blick, wie weit welche Betriebskostenabrechnung im Bearbeitungsstand ist. Sie erstellt die Abrechnungen nicht selbst – den Stand aktualisieren Sie interaktiv.
Für: Immobilien- und Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und (private) Vermieter
Im Einsatz bei: Sauer Immobilien
Den Bearbeitungsstand aller Betriebskostenabrechnungen im Blick. **Wichtig:** Die App erstellt KEINE Abrechnungen, sondern zeigt, wie weit welche Abrechnung ist; der Stand wird interaktiv (Checklisten) aktualisiert. Keine Aussagen zu Abrechnungserstellung, Umlageschlüsseln oder Vorauszahlungen auf der Seite.
Betriebskosten-Übersicht läuft im Browser auf Computer, Tablet und Smartphone – ohne Installation. Die Live-Demo arbeitet mit frei erfundenen Beispieldaten; eingegebene Daten bleiben in Ihrem Browser.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Betriebskostenabrechnung: Fristen und was Vermieter wissen sollten
Diagramme, Filter nach Jahr, Typ, Portfolio und Bearbeiter, Checklisten je Immobilie, Besonderheiten, Notizen sowie neue Immobilie, Folgejahr-Kopie und CSV-Export – mit frei erfundenen Beispieldaten. Es werden keine Daten übertragen.
Hinweis für Smartphones: Diese Demo lässt sich am Computer oder Tablet deutlich besser bedienen.
Betriebskosten-Übersicht – Demo
Diagramme · Filter · Checklisten · Folgejahr-KopieAlle Abrechnungen mit Bearbeitungsstand je Immobilie – als Karten oder Tabelle, mit Suche.
Der Fortschritt wird per Checkliste abgehakt; die Liste unterscheidet Objekttyp (WEG oder Mietverwaltung) und Abrechnung mit oder ohne Heizkosten und berechnet einen gewichteten Fortschritt.
Nach Jahr, Typ, Heizkosten, Portfolio, Bearbeiter und Besonderheit filtern.
Kreisdiagramme zu Status und Objekttyp sowie Fortschritt je Portfolio.
Je Abrechnung ein Fortschrittsring, Checkliste, Besonderheiten, Notizen und Stammdaten.
Neue Immobilien anlegen und Abrechnungen ins Folgejahr kopieren.
Die Live-Demo enthält 18 Muster-Abrechnungen für 2025 und 2026 mit frei erfundenen Daten. Alles lässt sich ausprobieren; Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Wer viele Objekte verwaltet, hat zu jeder Betriebskostenabrechnung dieselbe Frage: Wie weit ist sie? Typisch sind verschiedene Bearbeiter, unterschiedliche Objekttypen und Abrechnungen mit oder ohne Heizkosten. Ohne Übersicht entstehen Rückfragen, und Fristen geraten leicht aus dem Blick.
Die ollify Immobilien-App erstellt bewusst keine Abrechnungen. Sie zeigt, wie weit welche Abrechnung im Bearbeitungsstand ist, und lässt diesen Stand per Checkliste interaktiv aktualisieren. Zur Frist: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – mehr dazu im Ratgeber zu den Fristen.
Die folgenden Szenarien sind Beispiele zur Veranschaulichung, keine Kundenberichte.
Die Abrechnungen des Vorjahres werden als Vorlage ins neue Jahr kopiert. Die Verwalterin sieht sofort, welche Objekte noch nicht begonnen sind.
Auf die Frage „Wie weit ist die Abrechnung unserer Anlage?“ genügt ein Blick auf Status und Checkliste. Nach Bearbeiter oder Portfolio gefiltert sind offene Abrechnungen schnell eingegrenzt.
Die Betriebskostenabrechnung stellt die tatsächlich angefallenen Nebenkosten einer Mietwohnung den Vorauszahlungen der Mieter gegenüber. Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Die ollify Immobilien-App erstellt keine Abrechnungen, sondern zeigt übersichtlich, wie weit welche Abrechnung im Bearbeitungsstand ist – der Stand lässt sich interaktiv aktualisieren.
Nein. Die ollify Immobilien-App zeigt den Bearbeitungsstand und hilft, den Überblick zu behalten. Die Abrechnung selbst erstellen Sie in Ihrem gewohnten Verfahren.
Über die Portfolio-Übersicht mit Status je Immobilie, Filter nach Jahr, Typ und Bearbeiter sowie die Checkliste mit Fortschrittsanzeige.
Für Immobilien- und Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Vermieter.
Im Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung. Kurz: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).
Nein. Die Demo arbeitet mit frei erfundenen Beispielabrechnungen.