Ratgeber

Betriebskostenabrechnung: Fristen und was Vermieter wissen sollten

Die Zwölf-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB, was bei Fristversäumnis gilt und wie sich der Bearbeitungsstand mehrerer Abrechnungen im Blick behalten lässt.

Kurz gesagt: Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung stellt die tatsächlich angefallenen Nebenkosten einer Mietwohnung den Vorauszahlungen der Mieter gegenüber. Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Die ollify Immobilien-App erstellt keine Abrechnungen, sondern zeigt übersichtlich, wie weit welche Abrechnung im Bearbeitungsstand ist – der Stand lässt sich interaktiv aktualisieren.

Die Zwölf-Monats-Frist

Maßgeblich ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum, an dem die Abrechnung erstellt oder abgeschickt wurde. Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate. Endet er am 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung dem Mieter also bis zum 31. Dezember 2026 zugehen.

Was gilt, wenn die Frist versäumt wird?

Nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen – es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Ein Guthaben des Mieters muss der Vermieter dagegen auszahlen.

Fristen auf Mieterseite

Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter dem Vermieter spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Auch hier ist der Zugang der Anknüpfungspunkt.

Den Bearbeitungsstand im Blick behalten

Wer mehrere Objekte verwaltet, muss für jede Abrechnung wissen, wie weit sie ist. Die Immobilien-App Betriebskosten-Übersicht von ollify erstellt keine Abrechnungen, sondern zeigt übersichtlich, wie weit welche Abrechnung im Bearbeitungsstand ist – der Stand lässt sich interaktiv aktualisieren. In der Live-Demo können Sie das mit Beispieldaten ausprobieren.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Mietvertrag und die jeweilige Rechtslage im Einzelfall.

Zur Anwendung: Betriebskosten-Übersicht